Research

Fördermöglichkeiten im Rahmen des FFFLab

Was wird gefördert?

Alle Projekte sollen eine möglichst große Strahlkraft in die Bereiche Vegetationsbrandprävention oder Vegetationsbrandbekämpfung haben und den Feuerwehren und/oder den Forstleuten oder deren besserer Zusammenarbeit dienen.

Die 2. Förderrunde (Frist zur Skizzeneinreichung: 15.10.25) ist themenoffen. Der Förderaufruf in der 3. Förderrunde (Frist zur Skizzeneinreichung: 31.01.26) wird möglicherweise themenspezifisch sein. Details entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Förderaufruf, der zu gegebener Zeit hier veröffentlicht und per Newsletter versendet wird.

Wer wird gefördert?

Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Gebietskörperschaften sowie sonstige Einrichtungen (z. B. Stiftungen, Vereine und Verbände) in Deutschland.

Im Governance-Konzept finden Sie weitere Informationen zum Prozessablauf und zu den jeweiligen Fristen der Skizzeneinreichung. Weitere Fragen werden auch in unseren FAQ beantwortet. 

2. Förderaufruf

Der 2. Förderaufruf ist nun gestartet und läuft bis zum 15. Oktober 2025.

Förderformate

Im Rahmen der Förderung durch die Innovations-Community „FFFLab“ sind drei verschiedene Förderformate möglich.

 Communityprojekte (Reguläre FuE-Projekte)CommunitysprintsPraxis-Sprint
ZielIndividuell zugeschnittene Förderung für Forschungs- und Transferarbeiten mit längerer Laufzeit, höherem Mittelbedarf und/oder mehreren Partnern.Einfache Förderung für schnell umsetzbare Forschungs- und Transferarbeiten als Einzelprojekt (nur wissenschaftliche Partner) oder als Verbundprojekt (1 wissenschaftlicher Partner + 1 Praxispartner).Einfache Förderung für Verbünde, bei denen Communitysprints nicht passen. Wissenschaftliche Partner beantragen Communityprojekte, Praxispartner beantragen Vorhaben ähnlich Communitysprint. Mehrere Partner möglich, reine Praxisverbünde ausgeschlossen.
Anzahl PartnerUnbegrenztMax. 2 Partner: mind. 1 wissenschaftlicher Partner, optional 1 PraxispartnerMind. 2 Partner: mind. 1 wissenschaftlicher und 1 Praxispartner
LaufzeitMax. 36 MonateMax. 18 MonateWissenschaftliche Partner: max. 36 Monate
Praxispartner: max. 18 Monate
Abweichende Laufzeiten im Verbund möglich
FördersummeUnbegrenztMax. 150.000 € pro Partner (+20 % Projektpauschale bei AZAP)Wissenschaftliche Partner: unbegrenzt
Praxispartner: max. 150.000 €
Förderquote25 % – 100 %i.d.R. 100 %i.d.R. 100 %
Falls BeihilfeAGVO oder De-minimisNur De-minimisNur De-minimis
FörderungAlle Positionen
unechte Pauschalen für:
– Reisen
– Workshops/Catering
– Sachausgaben/-kosten
Nur Personal, Reisen, Aufträge
Keine Sachausgaben
10 % Overhead auf Personal für berechtigte Einrichtungen
unechte Pauschalen für Reisen, Workshops/Catering
Wissenschaftliche Partner: wie bei Communityprojekten
Praxispartner: Personal, Reisen, Aufträge, max. 5.000 € Sachausgaben
10 % Overhead auf Personal für Berechtigte
BemessungAZA(P), AZK oder AZVNur AZA(P) oder AZV, Ausnahme: AZK bei FhG, HelmholtzWissenschaftliche Partner: AZA(P), AZK, AZV
Praxispartner: nur AZA
Besonderheiten– Umwidmung bis 100 % ohne Antrag
– Vereinfachtes Antragsformular (easy-online)
– Bewilligung meist innerhalb von 3 Monaten
– Vereinfachtes AZA-Formular nur für Praxispartner
– Bewilligung meist innerhalb von 3 Monaten
– Kombination von Formaten möglich
– Bewilligung meist innerhalb von 3 Monaten
BerichtspflichtenReguläre BerichtspflichtenKeine Sachberichte zum ZwischennachweisReguläre Berichtspflichten
1 staatlich anerkannte Hochschulen, Universität(skliniken), außeruniversitäre Forschungseinrichtungen: Institute der Fraunhofer, Leibniz, Helmholtz und Max-Planck-
Gesellschaft, Ressortforschungseinrichtungen sowie weitere Einrichtungen, deren Hauptaufgabe in der Forschung liegt
2 Praxispartnerinnen und Praxispartner sind unter Bezug zur o.g. Definition der Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen nicht-wissenschaftliche Partner, z.B. Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Gebietskörperschaften sowie sonstige Einrichtungen wie Stiftungen, Verbände, Vereine oder Bil-
dungseinrichtungen. Sie müssen ihren Sitz (Betriebsstätte, Einrichtung) in Deutschland haben.

Kriterienkatalog

Im Kriterienkatalog finden Sie die relevanten Kriterien, die für die Bewertung der Projektideen durch die Prüf- und Begleitkommission relevant sind.

PDF des Kriterienkatalogs zum Download

Beratungsangebote

Gerne beraten wir Sie zu Ihrer Projektidee, möglichen Formaten und Förderquoten und zum Förderverfahren. Melden Sie sich bei uns am besten per E-Mail, wir rufen Sie dann zurück.

Zusätzlich wird es jeweils ca. 4 Wochen vor den Stichtagen (15.10.2025 sowie 31.01.2026) zur Skizzeneinreichung eine Fragerunde via Zoom mit allen Interessierten mit den Mitarbeiten vom Projektträger Jülich geben.

Die nächste offene Fragerunde findet am Montag, den 6. Oktober, von 10.30 – 12.00 Uhr via Zoom statt. Bei Interesse melden Sie sich dazu bitte über vegetationsbrand@hs-rottenburg.de an.

Förderung beantragen in 3 Schritten:

Schritt 1
Schritt 2
  • Projektskizze per Mail einreichen an vegetationsbrand@hs-rottenburg.de (Fristen sind 15.10.2025 und 31.1.2026)
  • Nach der Skizzeneinreichung erfolgt noch ein kurzes Interview mit dem Beirat des FFFLab (Auswahlgremium)

Schritt 3

Bei positiver Bewertung durch das Auswahlgremium:

  • Einreichung eines Förderantrags beim Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) über das Antragsportal easy-online